Homöopathie
fällt in den Bereich der Schwingungs- oder Informationsmedizin weil je nach Grad der Verdünnung der Ausgangsstoff nicht mehr nachweisbar ist. Die Grundlage der Schwingungsmedizin ist die Einsicht, dass Harmonie auf allen sich gegenseitig beeinflussenden Ebenen von Körper, Gemüt und Geist das Fundament für Gesundheit und Heilung darstellt.
Die Homöopathie wird von der evidenzbasierten Medizin, landläufig Schulmedizin kaum anerkannt. Dagegen wohl als besondere Therapierichtung vom Gesetzgeber. Homöopathische Präparate unterliegen strengen Zulassungsbestimmungen, vor allem, wenn Anwendungsgebiete beansprucht werden.
Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen oder von der Registrierung freigestellt sind, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners.
Der Begriff Spagyrik
wird seit Paracelsus für die Herstellung von Heilmitteln mit alchemistischen Methoden verwendet. Der Begriff leitet sich aus den griechischen Worten „Spao“ für trennen und „Ageiro“ für verbinden oder verschmelzen ab. Sehr vereinfacht ausgedrückt enthalten spagyrische Mittel einen stofflichen Anteil z.B. eine Urtinktur und einen feinstofflichen Anteil ähnlich einer homöopathischen Verdünnung oder Verreibung. Der zur Herstellung von spagyrischen Arzneimitteln notwendige mehrstufige Aufbereitungsprozess von Gärung, Destillation und Veraschung (Kalzination) erfolgt heute mit Hilfe labortechnischer Verfahren.
Es handelt sich hier um Erfahrungsheilkunde, die von Zimpel und seinen Schülern in die Naturheilkunde eingeführt wurde, wo sich alchemistische Überlegungen mit Grundprinzipien der Homöopathie verquicken. Folgerichtig ordnet der Gesetzgeber die Spagyrika auch den Homöopathika und damit den anerkannten besonderen Therapierichtungen zu.
BachblütenBachblüten sind Produkte, die ein englischer Arzt namens Bach in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entwickelt hat. Sie gehören rechtlich bis auf wenige Ausnahmen zu den Lebensmitteln. Es handelt sich vor allem um Blütenessenzen bestimmter Pflanzen, die nach unseren Erkenntnissen sicherlich das Wohlbefinden steigern können. Wir setzen die Bachblüten auch gerne als Unterstützung von Therapien ein, wo sie als Teil einer gezielten und therapeutisch gesteuerten Ernährung beitragen können. Dabei werden dann die ganz unterschiedlichen Bachblüten Produkte nach den Erfahrungen von Bach und seinen Anhängern empfohlen.
Es handelt sich bei dieser Kombination von Therapien mit dem Verzehr von Bachblüten, bzw. der Essenzen um reine Erfahrungsheilkunde ohne wissenschaftlichen Anspruch im Sinne der Schulmedizin, die von Dr. Bach und seinen Schülern in die Naturheilkunde eingeführt wurde. Wissenschaftliche Studien zur Beweisführung der ernährungsphysiologischen Hilfe durch die Bachblüten sind nicht bekannt. Bachblüten sind nach Deutschen Recht auch keine Arzneimittel im Sinne des AMG.
Meiner Meinung nach können sich klassische Homöopathie, Spagyrik und Ernährungstherapie mit Bachblüten ergänzen und die Therapie für den einzelnen Patienten sinnvoll erweitern.